Auf welcher Produktseite fehlt der Grundpreis?
Sie pflegen die Angabe im Verwaltungsbereich, und im Laden erscheint sie trotzdem nicht. warenschild sieht Ihre Produktseiten von außen an, so wie ein Kunde und wie ein Abmahnender sie sieht, und sagt Ihnen, auf welcher Seite welche Pflichtangabe fehlt.
Hausmischung Kaffeebohnen 500 g
18,90 €
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Grundpreis je Kilogramm
steht im Quelltext, wird nicht angezeigt
Der häufigste Fund ist keine vergessene Eingabe, sondern eine Angabe, die gepflegt ist und die das Theme nicht ausgibt. Von innen ist sie nicht zu sehen.
Seit Februar 2026 kostet es Geld
Die Pflichten selbst sind älter. Neu ist, dass sie durchgesetzt werden: Am 19. Februar 2026 ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten und hat mit § 28 ProdSG erstmals Bußgeld- und Straftatbestände für Verstöße gegen die EU-Produktsicherheitsverordnung geschaffen. Vorher galt Artikel 19 GPSR ohne Sanktion der Behörden.
„Erneut wurden besonders häufig fehlende oder falsche Grundpreisangaben abgemahnt."
Eine dokumentierte Abmahnung wegen fehlender Herstellerkennzeichnung kostete im Januar 2026 1.216,60 Euro. Das ist der Betrag, gegen den sich der Preis unten rechnet.
Was die naheliegende Alternative leistet
Die Rechtsanbieter machen ihre Sache gut, und für Rechtstexte gibt es nichts Besseres. Die IT-Recht Kanzlei liefert ab 5,90 Euro im Monat Texte samt Aktualisierungsdienst, der Händlerbund lässt Anwälte einen Shop auf über 100 Abmahngefahren durchsehen. Beides endet an derselben Stelle: an der einzelnen Produktseite, und die ändert sich jede Woche.
| Fall | Rechtstexte und Anwaltsprüfung | warenschild |
|---|---|---|
| Ihre AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise | Genau dafür gemacht, mit Aktualisierung bei jeder Gesetzesänderung | Nicht enthalten, dafür sind die Anbieter da |
| Einmalige Durchsicht des Shops | Anwälte sehen den Shop einmal gründlich durch | Eine Stichprobe sofort, kostenlos |
| Die 40 Artikel, die Sie nächsten Monat anlegen | Nicht erfasst, die Durchsicht war vorher | Bei jedem Durchlauf mit dabei |
| Angabe gepflegt, Theme gibt sie nicht aus | Fällt nur auf, wenn jemand zufällig hinsieht | Wird als eigener Befund gemeldet |
| Beurteilung Ihrer Rechtslage | Rechtsberatung durch Anwälte | Keine Beurteilung, wir zählen was dasteht |
Preise
Netto je Monat, monatlich kündbar. Bezahlt wird die Wiederholung: Eine einmalige Prüfung ist in vier Wochen überholt.
Stichprobe0 €
- Überwachte Shops
- 1 Shop
- Seiten je Durchlauf
- 8
- Abstand
- nur auf Abruf
Laden19 €
- Überwachte Shops
- 1 Shop
- Seiten je Durchlauf
- 250
- Abstand
- wöchentlich
Regal49 €
am häufigsten gebucht
- Überwachte Shops
- 5 Shops
- Seiten je Durchlauf
- 1.000
- Abstand
- täglich
Agentur149 €
- Überwachte Shops
- 50 Shops
- Seiten je Durchlauf
- 2.000
- Abstand
- täglich
Was wir nicht können
Vier Grenzen, die Sie kennen sollten, bevor Sie zahlen. Sie stehen hier und nicht im Kleingedruckten.
- Ob ein Produkt einen Grundpreis braucht, wissen wir nicht. Das hängt daran, ob es eine Fertigpackung nach Gewicht oder Volumen ist, und das steht der Seite nicht immer an. Wo eine Füllmenge dasteht und ein Grundpreis fehlt, melden wir einen Verdacht und kein Versäumnis. Der Unterschied ist im Bericht sichtbar.
- Wir sehen eine Stichprobe, nicht jeden Artikel. Je nach Tarif zwischen 8 und 2.000 Produktseiten je Durchlauf, verteilt über das Sortiment.
- Manche Shops können wir nicht auswerten. Wer keine Sitemap ausliefert, seine Produktseiten nicht als Produkt auszeichnet oder unseren Abruf abweist, bekommt von uns die Auskunft, dass wir es nicht beurteilen können. Wir raten dann nicht.
- Das ist keine Rechtsberatung. Wir zählen, was auf der Seite steht und was nicht. Ob daraus in Ihrem Fall eine Pflicht folgt, beantwortet Ihre Rechtsberatung, nicht ein Programm.
Wie wir prüfen und warum wir fremde Shops nicht dauerhaft ansehen